Verordnung leicht gemacht: Einstieg ins Patient:innengespräch

somnovia verordnen – unkompliziert und budgetneutral

somnovia ist dauerhaft als Digitale Gesundheitsanwendung im Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet und damit regulärer Bestandteil der gesetzlichen Versorgung.

Für gesetzlich Versicherte übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten vollständig, sobald eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung bzw. eine entsprechende Diagnose vorliegt.

somnovia verordnen für gesetzlich versicherte Patient:innen

Die Verordnung von somnovia ist einfach und funktioniert in wenigen Schritten:

Schritt 1:

Sie stellen ein Rezept mit der PZN 19642882 aus, entweder auf Muster 16 oder – sofern bereits in Ihrer Praxis implementiert – als E-Rezept.

Schritt 2:

Ihre Patient:innen reichen dieses bei ihrer Krankenkasse ein.

Schritt 3:

Die Kasse versendet einen persönlichen Aktivierungscode, mit dem die Patient:innen unverzüglich die Freischaltung vornehmen können.

Für Behandelnde bedeutet das: Kein Genehmigungsverfahren, keine Zusatzformulare, kein Mehraufwand für das Praxis-Team.

Fordern Sie praktische Muster 16-Rezeptvordrucke sowie Patient:innen-Informationen an. Eine detaillierte Anleitung für die Ausstellung des Rezepts liegt dem Paket bei.

somnovia Verordnung für privat Versicherte

Auch die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten die Nutzung von somnovia. Die Kostenübernahme erfolgt je nach individuellem Versicherungsvertrag und muss vorab individuell geprüft werden.


In der Regel benötigen private Kostenträger zur Bewilligung einer Therapie mit somnovia:

Schritt 1:

Sie als Behandler:in erstellen eine ärztliche Verordnung oder Diagnosebestätigung sowie einen Kostenvoranschlag.

Schritt 2:

Der / die Patient:in klärt die Kostenübernahme mit der PKV und ggf. der Beihilfe.

Schritt 3:

Nach Bestätigung der Kostenübernahme erhalten Patient:innen über das Serviceteam ihre Zugangsdaten sowie die Rechnung.

Der Verordnungsprozess bei Selbstzahlern

somnovia kann auch unabhängig von einer Erstattung genutzt werden. Die Kosten für das Programm sind dann selbst zu tragen und belaufen sich auf 599,40 € für 90 Tage (inkl. 19 % MwSt.).

Schritt 1:

Sie als Behandler:in stellen dafür eine Diagnosebestätigung oder eine ärztliche Verordnung aus.

Schritt 2:

Die / der Patient:in sendet das Dokument an das somnovia Team (diga-team@gaia-group.de).

Schritt 3:

Das GAIA-Serviceteam stellt Zugangsdaten sowie eine Rechnung bereit.

So lösen Patient:innen das Rezept ein

Informationen hierzu erhalten Patient:innen auf dieser Seite:

Verordnung ohne Budgetbelastung: Damit alle ruhig schlafen können

Digitale Gesundheitsanwendungen unterliegen nicht Ihrem Arznei- oder Heilmittelbudget. Die Verordnung von somnovia ist budgetneutral.

Das bedeutet für Sie:

Therapieentscheidung nach Indikation – nicht nach Budgetlage

frühzeitige Intervention bei chronischer Insomnie


Überbrückung von Wartezeiten bedenkenlos ermöglichen

strukturierte Begleitung zwischen psychotherapeutischen Sitzungen

Haben Sie Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Verordnung von somnovia.

Für die reine Verordnung existiert keine dauerhaft abrechenbare EBM-Ziffer. Eine zusätzliche Abrechnungspflicht oder verpflichtende Verlaufskontrolle besteht nicht.

somnovia kann damit indikationsgerecht eingesetzt werden, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand zu erzeugen.

Die Integration von DiGA in das E-Rezept-System erfolgt schrittweise und ist vom Stand Ihrer Praxissoftware sowie der Telematikinfrastruktur abhängig.

Wo die elektronische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen bereits unterstützt wird, erfolgt der Prozess analog zu anderen E-Rezept-Verordnungen. Andernfalls bleibt das Muster 16-Rezept der verlässliche Standard.

Nein. somnovia wird wie andere verordnungsfähige Leistungen über Ihre reguläre Praxissoftware mit der PZN 19642882 ausgestellt – entweder auf Muster 16 oder als E-Rezept. Eine zusätzliche Software oder die Einrichtung von speziellen Schnittstellen ist nicht erforderlich.

Ja. Nach Ablauf der ersten 90 Tage kann eine erneute Verordnung ausgestellt werden.

Gerade bei chronischer Insomnie kann eine verlängerte Nutzung klinisch sinnvoll sein. Eine Gesamtnutzungsdauer von mindestens 180 Tagen wird häufig empfohlen, sofern therapeutisch indiziert. Die Entscheidung über Dauer und Intensität liegt vollständig in Ihrer klinischen Einschätzung.

Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen auch Krankenhausärzt:innen somnovia per Entlassrezept (Muster 16) verordnen. Die Patient:innen reichen das Rezept anschließend bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten den Aktivierungscode direkt von dort.

Ebenso können Ärzt:innen in Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) oder Tageskliniken somnovia verordnen, sofern sie in der jeweiligen Einrichtung verordnungsberechtigt sind.

somnovia kann von allen approbierten Ärzt:innen sowie von Psychotherapeut:innen verordnet werden – unabhängig vom jeweiligen Therapieverfahren oder fachlichen Schwerpunkt.