somnovia verordnen – unkompliziert und budgetneutral
somnovia ist dauerhaft als Digitale Gesundheitsanwendung im Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet und damit regulärer Bestandteil der gesetzlichen Versorgung.
Für gesetzlich Versicherte übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten vollständig, sobald eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung bzw. eine entsprechende Diagnose vorliegt.