Der nachgewiesene Versorgungseffekt in der großangelegten Studie führte dazu, dass somnovia dauerhaft in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) des BfArM aufgenommen wurde.
Die Patienten bewerteten ihre Zufriedenheit mit somnovia durchgehend positiv. 72,6% der Teilnehmenden schlossen alle Module von somnovia ab, dabei berichtet keiner der Teilnehmenden berichtete Nebenwirkungen oder Probleme mit somnovia.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu deprexis Studien.
Die Wirksamkeit von somnovia wurde in der bislang größten Studie zu digitalen Therapien bei Schlafstörungen nachgewiesen. An dieser Studie nahmen 290 Patientinnen und Patienten mit einer chronischen Schlafstörung teil.
Entwickelt wurde somnovia von der GAIA AG. Hinter dem Programm steht ein erfahrenes interdisziplinäres Team aus Ärzt:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen, das die Inhalte in Zusammenarbeit mit Betroffenen konzipiert hat.
somnovia ist ab 18 Jahren geeignet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Inhalte und Übungen zur jeweiligen Lebenssituation passen und sicher sowie sinnvoll angewendet werden können.
somnovia ist aktuell nur in deutscher Sprache verfügbar.
somnovia wurde am 28. Oktober 2024 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und vorher in einer großen klinischen Studie ausführlich geprüft.
Ja. Gerade bei chronischer Insomnie zeigt die KVT-I eine hohe Wirksamkeit – unabhängig von der bisherigen Erkrankungsdauer. Entscheidend ist die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.
somnovia eignet sich insbesondere bei chronischer Insomnie (≥ 3 Monate), wenn Ein- oder Durchschlafstörungen trotz allgemeiner Schlafhygiene-Maßnahmen fortbestehen.
Da die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I) leitlinienempfohlene Erstlinientherapie ist, kann somnovia frühzeitig eingesetzt werden. Auch bevor eine medikamentöse Behandlung erwogen wird.
Gerade bei längeren Wartezeiten auf Psychotherapie oder schlafmedizinische Spezialsprechstunden ermöglicht somnovia eine zeitnahe, strukturierte Intervention.
Nein. somnovia vermittelt Patient:innen nicht an Behandler:innen und bietet keine Therapeut:innen- oder Praxisvermittlung an. Die Nutzung erfolgt unabhängig davon; bei Bedarf erfolgt die Behandlungssuche wie gewohnt über die regulären Versorgungswege.
Nein, weder finanziell und in der Regel auch nicht zeitlich. somnovia ist so konzipiert, dass Patient:innen die Anwendung eigenständig nutzen.
Rückfragen betreffen meist organisatorische Punkte wie die Code-Aktivierung und werden direkt vom GAIA-Service-Team beantwortet, ohne zusätzlichen Betreuungsbedarf in Ihrer Praxis.
Gerade im hausärztlichen Setting kann somnovia helfen, chronische Insomnie strukturiert zu adressieren, ohne zusätzliche Terminressourcen zu binden.
Für Behandler:innen bieten wir regelmäßig kostenfreie, CME-zertifizierte Online-Fortbildungen an, mit erfahrenen Referent:innen aus Schlafmedizin und Psychotherapie.
Im Mittelpunkt stehen Diagnostik und leitliniengerechte Behandlung von Insomnie sowie die praktische Einbindung digitaler KVT-I in Hausarztpraxis und Psychotherapie.
Einen Überblick über anstehende Termine finden Sie im Fortbildungskalender.
In der klinischen Studie wurden keine Nebenwirkungen von somnovia nachgewiesen. Damit ist das Programm unter anderem auch bei Epilepsie zu verordnen. Bei einer alleinstehenden Verordnung sind zudem keinerlei Gewöhnungs- oder Abhängigkeitseffekte zu erwarten.
Für somnovia liegen keine Kontraindikationen vor.
Es sollten dennoch bestimmte Sicherheitshinweise berücksichtigt werden. somnovia sollte nur bei Patient:innen eingesetzt werden, bei denen eine chronische Schlafstörung vorliegt, die nicht primär auf eine anderweitige somatische oder psychiatrische Grunderkrankung zurückzuführen ist.
Im Rahmen der Anwendung ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die Methode der Schlafrestriktion vorübergehend zu vermehrter Tagesschläfrigkeit sowie eingeschränkter Konzentrations- und Leistungsfähigkeit führen kann. Patient:innen sollten entsprechend über potenzielle Risiken aufgeklärt werden, insbesondere im Hinblick auf sicherheitsrelevante Tätigkeiten (z. B. Führen von Fahrzeugen, Bedienen von Maschinen).
Bei Patient:innen mit Epilepsie, einer bipolaren Störung oder schlafbezogener Atmungsstörungen ist eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich. In diesen Fällen wird eine vorherige ärztliche Abklärung empfohlen, insbesondere hinsichtlich der Eignung schlafrestriktiver Interventionen.
Ja. somnovia kann begleitend zu einer bestehenden medikamentösen Behandlung genutzt werden. Die digitale KVT-I adressiert schlafaufrechterhaltende Verhaltens- und Denkmuster und kann dadurch perspektivisch helfen, den Bedarf an Schlafmedikation zu reduzieren.
Eine Anpassung oder schrittweise Reduktion von Benzodiazepinen oder Z-Substanzen sollte dabei stets ärztlich begleitet erfolgen.
somnovia passt Bettzeiten, Übungen und kognitive Interventionen kontinuierlich an die dokumentierten Schlafdaten und Rückmeldungen der Patient:innen an. Tempo, Intensität und Schwerpunkte lassen sich flexibel gestalten – für eine alltagsnahe, personalisierte Schlaftherapie.
Ja, somnovia kann im Rahmen einer ärztlich begleiteten Behandlung dazu beitragen, den Einsatz von Schlafmedikation zu reduzieren oder eine schrittweise Entwöhnung zu unterstützen.
Da die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I) als leitlinienempfohlene Erstlinientherapie gilt, kann sie helfen, schlafaufrechterhaltende Mechanismen nachhaltig zu verändern und damit die Notwendigkeit einer dauerhaften Medikation verringern.
Eine Anpassung oder Reduktion der Medikation sollte jedoch stets in enger ärztlicher Abstimmung erfolgen.
Grundsätzlich können Patient:innen somnovia eigenständig nutzen, ohne dass Sie inhaltlich oder technisch eingebunden sind. Das Programm führt die Patient:innen Schritt für Schritt durch die Inhalte und passt den Therapieverlauf über Antwort-Auswahlmöglichkeiten individuell an.
Im Rahmen von Blended-Care können Sie somnovia optional in die Behandlung integrieren (z. B. zur Strukturierung zwischen Sitzungen oder zur Verlaufsbesprechung). Der Umfang liegt dabei vollständig in Ihrer Hand.
Bei technischen Fragen, beispielsweise bei der Freischaltung, unterstützt der GAIA-Support Ihre Patient:innen.
Ja. Nach Ausschluss organischer Ursachen kann somnovia unmittelbar eingesetzt werden, um Patient:innen mit chronischer Insomnie strukturiert einer KVT-I zuzuführen.
Gerade bei hoher Nachfrage oder begrenzten Therapieplätzen kann die Anwendung helfen, Wartezeiten zu überbrücken und die leitliniengerechte Erstlinientherapie zeitnah verfügbar zu machen.
Nein. Im alleinstehenden Einsatz arbeiten Patient:innen vollständig eigenständig mit der Anwendung.
Im Rahmen eines Blended-Care-Ansatzes können Sie Inhalte – z.B. Schlafrestriktion oder kognitive Techniken – optional in Ihre Sitzungen einbeziehen. Umfang und Integration bestimmen Sie selbst.
Für eine nachhaltige Wirkung wird eine Nutzungsdauer von mindestens 90 Tagen empfohlen. 90 Tage entsprechen einer Verordnung. Oft wird jedoch eine Folgeverordnung empfohlen, wobei rechtzeitiges Handeln wichtig ist, um eine nahtlose Weiternutzung zu garantieren: Vor Ablauf sollte mit der behandelnden Ärztin/ dem behandelnden Arzt oder der therapeutischen Fachkraft über ein Folgerezept gesprochen werden.
Die Daten werden sonst nach den ersten 90 Tagen unwiderruflich gelöscht. Mit einem Folgerezept wird ein nahtloser Übergang ermöglicht, die bisherigen Fortschritte werden gefestigt und die bisherigen Daten bleiben gesichert. Alternativ kann somnovia auch als Selbstzahlerin/Selbstzahler weiterhin genutzt werden, um die Daten zu behalten.
Für Hausärzt:innen (kurz & pragmatisch):
„somnovia ist eine ärztlich verordnungsfähige digitale Therapie gegen Schlafstörungen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten. Sie arbeiten zu Hause mit einem seriösen, strukturierten Programm, das Ihnen Schritt für Schritt hilft, wieder besser ein- und durchzuschlafen.“
Für Psychotherapeut:innen (blended-care-kompatibel):
„somnovia ist ein digitales KVT-Programm für Insomnie, das die Krankenkasse übernimmt. Sie üben zwischen den Terminen konkrete Bausteine wie Schlafrestriktion, Stimulus-Kontrolle und Strategien gegen Grübeln. Bei Bedarf können wir Ihre persönlichen Erfahrungen auch in der Therapie aufgreifen.“
Ihre Verantwortung liegt allein in der Diagnosestellung. somnovia darf auch mit einer Verdachtsdiagnose verordnet werden. Für alle unerwünschten Ereignisse in Zusammenhang mit der Nutzung von somnovia haftet der Hersteller.
somnovia kann im Sinne eines Blended-Care-Ansatzes ergänzend zu einer laufenden Psychotherapie oder ärztlichen Behandlung eingesetzt werden.
Patient:innen bearbeiten zwischen den Sitzungen strukturierte Module (z.B. Schlafrestriktion, Stimulus-Kontrolle, kognitive Strategien), deren Erfahrungen bei Bedarf in der Therapie aufgegriffen werden können. Die digitale Dokumentation (z.B. Schlaftagebuch) erleichtert zudem Verlaufskontrollen und unterstützt die gemeinsame Therapieplanung.
somnovia kann von allen approbierten Ärzt:innen sowie von Psychotherapeut:innen verordnet werden – unabhängig vom jeweiligen Therapieverfahren oder fachlichen Schwerpunkt.
Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen auch Krankenhausärzt:innen somnovia per Entlassrezept (Muster 16) verordnen. Die Patient:innen reichen das Rezept anschließend bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten den Aktivierungscode direkt von dort.
Ebenso können Ärzt:innen in Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) oder Tageskliniken somnovia verordnen, sofern sie in der jeweiligen Einrichtung verordnungsberechtigt sind.
Digitale Gesundheitsanwendungen sind grundsätzlich beihilfefähig, sofern eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung vorliegt und die jeweiligen beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beihilfeberechtigte reichen in der Regel eine Verordnung oder Diagnosebestätigung gemeinsam mit einem Kostenvoranschlag bei der Beihilfe und der privater Krankenversicherung ein.
Ja. Nach Ablauf der ersten 90 Tage kann eine erneute Verordnung ausgestellt werden.
Gerade bei chronischer Insomnie kann eine verlängerte Nutzung klinisch sinnvoll sein. Eine Gesamtnutzungsdauer von mindestens 180 Tagen wird häufig empfohlen, sofern therapeutisch indiziert. Die Entscheidung über Dauer und Intensität liegt vollständig in Ihrer klinischen Einschätzung.
Nein. somnovia wird wie andere verordnungsfähige Leistungen über Ihre reguläre Praxissoftware mit der PZN 19642882 ausgestellt – entweder auf Muster 16 oder als E-Rezept. Eine zusätzliche Software oder die Einrichtung von speziellen Schnittstellen ist nicht erforderlich.
Die Integration von DiGA in das E-Rezept-System erfolgt schrittweise und ist vom Stand Ihrer Praxissoftware sowie der Telematikinfrastruktur abhängig.
Wo die elektronische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen bereits unterstützt wird, erfolgt der Prozess analog zu anderen E-Rezept-Verordnungen. Andernfalls bleibt das Muster 16-Rezept der verlässliche Standard.
Für die reine Verordnung existiert keine dauerhaft abrechenbare EBM-Ziffer. Eine zusätzliche Abrechnungspflicht oder verpflichtende Verlaufskontrolle besteht nicht.
somnovia kann damit indikationsgerecht eingesetzt werden, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand zu erzeugen.